Der Einbau einer Exportfeder in eine Luftdruckwaffe bedarf in Deutschland einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde oder das Ordnungsamt.
Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Der Erwerb der Feder ist frei, jedoch ist der Einbau in Deutschland genehmigungspflichtig.
Federmaß (kann je nach Herstellungslos Toleranzen aufweisen)
Länge 22,5 cm, Außendurchmesser 21,4 mm, Innendurchmesser 14,6 mm, Stärke 3,4 mm
Der Erwerb der Feder ist frei, jedoch ist der Einbau in Deutschland genehmigungspflichtig.
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